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10. Februar 2012
 

ZDF.reportage

 
sonntags, 18.00 Uhr
Unfallwagen. Quelle: imago
Klarer Fall? Vielleicht, wäre da nicht die sogenannte Betriebsgefahr.

ZDF.reportage

Codewort Betriebsgefahr

Warum ein Unfall Sie immer Geld kostet

Sie hatten mit Ihrem Wagen einen Unfall, Sie trugen keinerlei Schuld und trotzdem bekommen Sie von der Gegenseite nur 80 Prozent des Schadens ersetzt. Der Grund: Ihr Fahrzeug trägt eine sogenannte Betriebsgefahr von 20 Prozent. Diese tragen Sie selbst - o will es das deutsche Straßenverkehrsrecht.

 
 
 
 

Betriebsgefahr oder verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung bezeichnet eine abstrakte Gefährlichkeit eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Allein aufgrund der Tatsache des Betreibens und der bestimmungsgemäßen Benutzung des Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr geht von ihm eine abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus.

 

Der Halter haftet für diejenigen Personen- und Sachschäden, die beim Betrieb eines Fahrzeuges entstehen. Dies gilt auch, ohne dass ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers vorliegt. Die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges wirkt sich bei einem Unfall anspruchsmindernd aus.

 

PKW tragen bis zu 25 Prozent

In der Praxis wird einem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten nur ausnahmsweise der eigene Schaden zu 100 Prozent von der Gegenseite ersetzt. Auch wenn kein Mitverschulden vorliegt, ist der Anspruch des Geschädigten in der Regel aufgrund der Betriebsgefahr des eigenen Personenkraftwagens zu einem Anteil von 15 bis 25 Prozent gemindert.

 

Die Höhe der Betriebsgefahr richtet sich nach den Umständen des Betriebes des Fahrzeugs. So ist die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs, das nach links abbiegt, gegenüber derjenigen eines unter normalen Umständen geradeaus fahrenden Fahrzeugs erhöht. Sie erhöht sich weiter, wenn für den Linksabbieger erschwerte Sichtverhältnisse auf den Gegenverkehr bestehen. Auch die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr.

 

Gefahr durch Anhänger und Frontbügel

Auch die Art des Fahrzeuges hat Einfluss auf die Betriebsgefahr. So hat eine Straßenbahn grundsätzlich eine höhere Betriebsgefahr als ein Personenkraftwagen. Kastenförmige Bauweise und Frontbügel eines Geländewagens erhöhen die Betriebsgefahr wegen des gesteigerten Verletzungsrisikos bei Kollisionen mit Personen. Ebenso erhöht ein Anhänger die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges, da er dieses schwerer lenkbar macht.

 

Entfallen kann die Haftung aus der Betriebsgefahr gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde. Gegenüber anderen Kraftfahrzeugen entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war.

 
 
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