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12. Februar 2012
 

ZDF.reportage

 
sonntags, 18.00 Uhr
Weg an einem See. Quelle: imago
Was tun, wenn ein Wanderweg über Ihr Grundstück führt?

ZDF.reporter

"Hier geht's nicht durch!"

Wenn Grundstückseigentümer Wege sperren

von Jessica Buschmann

Den Weg am See entlang lieben Jogger und Radfahrer, alt und jung. Und jetzt im Sommer kommen sie erst recht in Scharen. Doch nicht selten kommt es vor, dass solch ein öffentlicher Weg über ein Privatgrundstück führt. Der Eigentümer aber hätte liebend gern seine Ruhe und keinen Trubel vor der Nase. Mancher glaubt dann das Recht auf seiner Seite - und macht den Weg kurzerhand dicht. Aber so einfach geht das nicht. ZDFonline interviewte Janbernd Oebbecke, Professor für öffentliches Recht in Münster.

 
 
 
 

ZDFonline: Die ZDF.reporter schildern einen Fall, in dem ein Grundstücksbesitzer einen über 100 Jahre alten öffentlichen Weg, der über sein Privatgrundstück verläuft, nutzen will, um darauf Vieh zu stellen. Darf er das?

 

Janbernd Oebbecke: In diesem Fall wird der Grundstücksbesitzer damit nicht durchkommen, da der Weg schon längere Zeit so genutzt wird. Die Verwaltung der Gemeinde oder Kommune wird den Weg bereits vor langer Zeit gewidmet, also zu einem öffentlichen Weg gemacht haben. Sollte diese Widmung nicht mehr nachweisbar sein, greift dass Rechtsinstitut der "unvordenklichen Verjährung" ein. Das bedeutet, wenn der Weg bereits mehr als 40 Jahre für den öffentlichen Verkehr benutzt worden ist, wird gewissermaßen vermutet, dass die Widmung stattgefunden hat. Diese Nutzung muss der Grundstücksbesitzer dulden.

 

ZDFonline: Auf welche rechtlichen Grundlagen kann sich die Kommune stützen?

 

Oebbecke: Bei neueren Straßen und Wegen gibt es entweder einen Bebauungsplan der Stadt, auf dem die Straße vorgesehen ist, oder eine Planungsfeststellung. Das ist eine Entscheidung der Verwaltung, die festlegt, dass der Weg genau dort verlaufen muss und die umfassend alle damit zusammenhängenden Fragen klärt. Auf der Grundlage des Bebauungsplans oder der Planfeststellung kann die Stadt dem Eigentümer das Land abkaufen oder - wenn er nicht will - ihn enteignen.

 

ZDFonline: Geht das so einfach?

Oebbecke: Sehr einfach nicht, aber es geht. Die Enteignungsbehörde, in NRW ist das beispielsweise die Bezirksregierung, setzt einen Preis für das Stück Land fest. Sollte der Eigentümer damit nicht einverstanden sein, dann kann er vor den ordentlichen Gerichten bis zum Bundesgerichtshof dagegen vorgehen. Wenn die Höhe der Entschädigung dann feststeht, wird auf Entscheidung der Enteignungsbehörde der Eintrag im Grundbuch verändert und der Grundstücksbesitzer damit zwangsweise enteignet.

 

ZDFonline: Passiert das oft?

 

Oebbecke: Eigentlich nicht. Meistens kommt es zu einer Einigung zwischen Grundstücksbesitzer und Kommune. Die Behörden halten es meist so, dass sie bei freiwilligem Verkauf bereit sind, mehr zu zahlen, als sie für die Enteignungsentschädigung hinlegen müssten. Die Grundstücksbesitzer versuchen natürlich, solange wie möglich zu pokern.

 

ZDFonline: Gibt es in Deutschland eigentlich viele Fälle von Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Kommune?

 

Oebbecke: Nach meiner Meinung kommt das heute nicht mehr so oft vor, weil einfach nicht mehr so viele Straßen gebaut werden, wie in den 70ern.

 

ZDFonline: Können Sie eine Einschätzung für die Zukunft geben?

 

Oebbecke: Ich denke, es werden noch weniger neue Straßen gebaut werden. Allerdings werden hier und da Straßen verbreitert werden und der Schienenverkehr wird sich verändern. Allerdings haben auch hier betroffene Eigentümer kaum Chancen, sich zu wehren. Wenn zum Beispiel eine Autobahn um eine Spur verbreitert werden muss, welche Argumente will er da vorbringen?

 
 
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